Qualitätsüberprüfungen in Kitas, Tagesstrukturen und Tagesfamilien
Die konsequente Umsetzung der Kinderrechte ist die Basis dafür, dass sich Kinder in einem schützenden Raum gesund und frei entwickeln können. Deshalb wurden gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen erlassen. Unter anderem tragen die Qualitätsüberprüfung und die Qualitätssicherung in Betreuungseinrichtungen dazu bei, dass diese gesetzlich verankerten Erfordernisse an die Betreuung erfüllt werden und dadurch die ganzheitliche Entwicklung der Kinder gestärkt wird.
Der Kanton Aargau verfügt über keine verbindliche kantonale Qualitätsrichtlinien zur Führung einer Betreuungseinrichtung. Die gesetzliche Grundlage ist deshalb die "Eidgenössische Verordnung über die Aufhnahme von Pflegekindern, Stand Januar 2014 (PAVO)".
Für die Betriebsbewilligungserteilung und die Aufsichtspflicht ist die Standortgemeinde zuständig. K&F unterstützt Gemeinden, die diesen Auftrag nicht selber wahrnehmen wollen oder können. K&F hat dafür geeignete Instrumente entwickeltund kennt die Qualitätsanforderungen, die an Betreuungseinrichtungen gestellt werden.
Ablauf und Inhalt einer Qualitätsüberprüfung in einer Kita (pdf)
Für diverse Gemeinden führt K&F jährlich Überprüfungen im Zusammenhang mit einer Betriebsbewilligungserteilung oder im Rahmen der Aufsicht in verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen durch (siehe "Referenzen").