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Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau
Seit dem 1. März 2006 ist die K&F eine vom Kanton Aargau anerkannte Fachstelle. Der Kanton Aargau – vertreten durch das Departement Gesundheit und Soziales hat mit der K&F eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen und vertraglich geregelte Standardleistungen festgehalten. Diese umfassen u.a.:
- Erstberatungen und Informationen für Trägerschaften von familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungseinrichtungen im Kanton Aargau.
- Erstberatungen und Informationen für Gemeinden im Kanton Aargau.
- Bewirtschaftung der Kinderbetreuungsinformationssystems KibA.
- Erhebung und Aufbereitung von statistischen Daten.
Das Dienstleistungsangebot, das sich aus der Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau einerseits und der K&F andererseits ergibt, dient auf allen Ebenen dazu, Familien zu unterstützen und zu stärken, gute Betreuungsqualität zu erreichen und zu sichern sowie das Gelingen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
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